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Geschlechterkampf:
Die Sache mit der Gleichverpflichtung

Seit die damals 23 Jahre alte Elektronikern Tanja Kreil vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ihr Recht auf den “Dienst an der Waffe” durchsetzte, leisten in der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland auch viele Frauen ihren vollen Wehrdienst. Es wurde Zeit mit diesem Urteil aus dem Jahr 2000.  In Israel gibt es die Waffenausbildung beider Geschlechter seit langem. Auch Finnland hat seine Armee längst für Frauen geöffnet.

Die Frau als unmündiges, hilfsbedürftiges Wesen? Etwas, das man schützen und umhegen muss? Eine Art großgewachsenes Kind? Die deutsche Entscheidung zog einen Schlussstrich unter das veraltete und falsche Gesellschaftsimage der Frauen. Dieses Image aus dem verklemmten historischen Umfeld des Wilhelminismus und Viktorianismus beruhte ohnehin nur auf der männlichen Angst, “das Weib” könne tatsächlich die unromantisch-pragmatische Lebensbrutalität besitzen, die man an ihm insgeheim schon immer befürchtete.

Noch in der Emanzipationsbewegung der 1970-er Jahre wurde das Dogma einer  Unterprivilegierung der Frau sorgsam gehegt. Flächendeckend wurde eine gesellschaftliche Opferrolle der Frau propagiert. Kann es sein, daß im Lauf der 90-er Jahre daraus eine unverhohlen als selbstverständlich erachtete Überprivilegierung entstanden ist?

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Fassung vom 27.10.1994), Artikel 3, Absatz 2, Satz 1: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Junge Männer müssen ihren Waffendienst leisten. Junge Frauen dürfen es. Wollen junge Männer dem Waffendienst entgehen, müssen sie noch heute etliche Umstände in Kauf nehmen. Während der Zeiten des “Kalten Krieges” gab der Staat sogar sein Bestes, die Wehrdienstverweigerer psychologisch zu schikanieren, am liebsten gleich als Vaterlandsverräter zu kriminalisieren. Im Verteidigungsfall hätte man sie nach Kriegsrecht als Fahnenflüchtlinge exekutieren können.

Die meisten der neuen freiwilligen Rekrutinnen haben sich mit ihrer Entscheidung für den Waffendienst bei der Bundeswehr auf die bestehende, in den Arbeitslosenzahlen eskalierende Arbeitsmarktsituation eingerichtet. Sie handeln mit ihrer “Berufswahl” keineswegs aus einer inneren Überzeugung heraus.

Jede Gleichberechtigung impliziert eine Gleichverpflichtung. Wann wird Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes konsequent angewendet? Oder: Wann wird der Begriff der Gleichverpflichtung explizit im Grundgesetz genannt?

Nicht nur zum Thema “Wehrpflicht” ist eine Modernisierung und Anpassung des Artikel 3 GG an geänderte gesellschaftliche Rahmenumstände überfällig. Auch die bestehende Situation bei Unterhaltspflicht und Erziehungsrecht setzen deutsche Frauen in die Lage, die Grundrechte deutscher Männer naturrechtlich beschneiden zu können: Frauen können Kinder ohne vertragliche Vereinbarung mit ihrem “Beischläfer” zur Welt bringen und anschließend vom männlichen “Reproduktions-Beteiligten” Unterhalt einfordern. Gleichzeitig wird den Männern der Einfluss auf die Erziehung der neuen Generation entzogen. Männer werden so - verfassungslegitimiert - zu nützlichen Idioten, kurz: zu Arbeitssklaven, denen man den Status ihres Sklaventums verschleiert!  Einer Staatsverfassung, die den Anspruch einer Zivilisation vertritt, steht so etwas denkbar schlecht.

© Rainer Liesenfeld


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